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Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss der Fachbereiche ist zuständig für die Organisation der Prüfungen an der Hochschule Flensburg.

Der Prüfungsausschuss der Fachbereiche trifft alle Entscheidungen, die den organisatorischen Ablauf der Prüfungen betreffen. Er stellt das endgültige Nichtbestehen einer Bachelor- oder Masterprüfung fest und gibt Anregungen zur Reform der Prüfungs- und Studienordnungen.

Zudem achtet er auf die Einhaltung der Bestimmungen der Püfungsverfahrens- sowie der Prüfungs- und Studienordnungen. Er berichtet regelmäßig den Fachbereichskonventen über die Entwicklung der Prüfungen und der Studienzeiten, gibt Anregungen und legt die Verteilung der Fachnoten und der Gesamtnoten offen.

Der Prüfungsausschuss trifft Entscheidungen über die Anerkennung und Anrechnung von Prüfungen im Einvernehmen mit der jeweiligen Fachdozentin oder dem Fachdozenten. Dies betrifft auch die Anerkennung von Modulen oder Leistungen, die außerhalb der Hochschule oder an ausländischen Hochschulen absolviert wurden. 

Studierende können gegen Entscheidungen ihrer Prüfungsberechtigten oder des Prüfungsausschusses schriftlich Widerspruch erheben.

Genauere Informationen zu den Funktionen des Prüfungsausschusses, zur Anerkennung und Anrechnung von Prüfungen, zum Verfahren bei Widersprüchen und mehr findest du in der Prüfungsverfahrensordnung (siehe v.a. §§ 15 Abs. 1, 5 und 7;  17 Abs. 8; 17a Abs. 6;  21).

Sprechzeiten des Prüfungsausschussvorsitzenden (in der Vorlesungszeit)

Terminvereinbarung bitte vorab per E-Mail

 

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