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Semesterbeitrag und Gebühren

Indem du den Semesterbeitrag zahlst, erneuerst du jedes Semester deinen Studierendenstatus. Auch das landesweite Semesterticket, das in den meisten schleswig-holsteinischen Bussen & Bahnen gilt, erwirbst du gleich mit. Aber Achtung, für eine verspätete Rückmeldung musst du extra zahlen.

Informationen zum Semesterbeitrag

Semesterbeitrag zum Sommersemester 2024

Die Semesterbeiträge für das Studentenwerk Schleswig-Holstein sowie für die Studierendenschaft betragen im Sommersemester 2024 insgesamt 226,50 Euro (WiSe 2023/24: 254,00 EUR) und setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Beitrag für das Studentenwerk: 63,00 EUR
  • Beitrag für den AStA: 14,40 EUR
  • Beitrag für das lokale Semesterticket: 36,00 EUR
  • Beitrag für das landesweite Semesterticket (hat sich reduziert): 113,10 EUR*

*vorbehaltlich der Veröffentlichung im Nachrichtenblatt.

Diesen Beitrag zahlst du für jedes Semester, das du an der Hochschule Flensburg studierst, jeweils im Voraus, also am Ende des laufenden Semesters für das folgende. Mit der Überweisung des Semesterbeitrags auf das Konto des Studentenwerks Schleswig-Holstein meldest du dich gleichzeitig für das nächste Semester zurück und bleibst als Studentin oder Student eingeschrieben. Im HISinOne-Studierendenportal kannst du deinen Rückmeldestatus und offene Zahlungen einsehen. Die Verbuchung einer Überweisung kann 1-2 Wochen dauern.

Überweisung des Semesterbeitrags

Bitte überweise den Beitrag immer rechtzeitig zum Rückmeldeschluss auf folgendes Konto:

Empfänger: Studentenwerk Schleswig-Holstein
IBAN: DE53 2105 0170 0025 0020 23
BIC: NOLADE21KIE
Verwendungszweck: (je nachdem, ob du dich neu einschreibst oder dich zurückmeldest)

<Deine Bewerbungs-Nummer> 20241 (also z. B.: 12345 20241)
oder <Deine Matrikel-Nummer> und 20241 (also z. B.: 123456 20241)

Rückerstattung

Solltest du den Semesterbeitrag bereits überwiesen haben, bevor du dich tatsächlich bei uns eingeschrieben hast, wenn deine Einschreibung wieder aufgehoben wurde oder du exmatrikuliert wurdest, kannst du dir den Teil des Semesterbeitrages, der an das Studentenwerk Schleswig-Holstein gezahlt wird, zurückerstatten lassen. Dazu benötigst du auf jeden Fall dieses Antragsformular und je nach Rückerstattungsgrund weitere Dokumente. Welche das genau sind und weitere Informationen und Kontaktdaten findest du auf den Seiten des Studentenwerks.

Die Rückerstattung des Beitrags für den AStA und das Semesterticket beantragst du direkt beim AStA.

Das landesweite Semesterticket

Bestellung des Tickets

Nur vollständig zurückgemeldete Studierende sowie neu- und ersteingeschriebene Studierende können ihr persönliches Semesterticket Schleswig-Holstein bestellen. D. h. du musst den Semesterbeitrag überwiesen haben, die Verarbeitung kann bis zu 7 Tage in Anspruch nehmen.

Das Ticket muss jedes Semester neu bestellt werden und ist immer ab Semesterbeginn (also ab dem 1. März bzw. ab dem 1. September) gültig.

Die Bestellung ist unter www.nah.sh/semesterticket möglich. Hierfür benötigst du deine Hochschul-E-Mail-Adresse (vorname.nachname@stud.hs-flensburg.de). Das Semesterticket wird standardmäßig als Handy-Ticket ausgestellt, alternativ kannst du eine Papierfahrkarte wählen.

Informationen & Rückfragen

Alle Informationen zum Semesterticket Schleswig-Holstein, z. B. zu Gültigkeit oder Erstattungsmöglichkeiten, findest du unter www.nah.sh/semesterticket.

Für Fragen kannst du dich auch an den AStA und das Studierendensekretariat wenden.

Informationen zu Gebühren

Einschreibgebühr

Für die Bearbeitung der Einschreibung wird seit dem Sommersemester 2020 eine Gebühr von 80,00 EUR erhoben (gemäß der Gebührensatzung unserer Hochschule).

Dass du diese Gebühr bezahlt hast, musst du erst nachweisen, wenn du von uns einen Zulassungsbescheid erhalten hast und durch diesen aufgefordert wirst, weitere für die Einschreibung fehlende Unterlagen nachzureichen. 

Bitte überweise die Einschreibgebühr ebenfalls auf das Konto des Studentenwerks Schleswig-Holstein:

Empfänger: Studentenwerk Schleswig-Holstein
IBAN: DE53 2105 0170 0025 0020 23
BIC: NOLADE21KIE
Verwendungszweck:
(je nachdem, ob du dich neu einschreiben oder dich zurückmeldest)

<Deine Bewerbungs-Nummer> 20241 (also z. B.: 12345 20241)
oder <Deine Matrikel-Nummer> und 20241 (also z. B.: 123456 20241)

Rückerstattung der Einschreibgebühr

Solltest du die Einschreibgebühr bereits bezahlt haben und nicht eingeschrieben worden sein, kannst du die Erstattung der Gebühr beantragen. Fülle dazu bitte diesen Antrag auf Gebührenerstattung aus und reiche  ihn ausgefüllt, unterschrieben und mit Zahlungsnachweis beim Studierendensekretariat ein.

Gebühr für verspätete Rückmeldung

Wenn du es verpasst, dich rechtzeitig zurückzumelden und den Semesterbeitrag nicht bis zur offiziellen Rückmeldefrist bezahlt hast, wird eine Verspätungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR fällig, die ebenfalls auf das Konto des Studentenwerks Schleswig-Holstein zu überweisen ist:

Empfänger: Studentenwerk Schleswig-Holstein
IBAN: DE53 2105 0170 0025 0020 23
BIC: NOLADE21KIE
Verwendungszweck:
 <Deine Matrikel-Nummer> und 20241 (also z. B.: 123456 20241)

Eine Übersicht über diese und weitere Gebühren, die wir für besondere Dienstleistungen erheben, findest du in unserer Gebührensatzung.

Rückerstattung der Gebühr für verspätete Rückmeldung

Solltest du die Säumnisgebühr bezahlt haben, obwohl du dich fristgemäß zurückgemeldet hast oder aber vor Semesterbeginn exmatrikuliert wirst, kannst du die Erstattung der Gebühr beantragen. Fülle dazu bitte diesen Antrag auf Gebührenerstattung aus und reiche ihn ausgefüllt, unterschrieben und mit Zahlungsnachweis beim Studierendensekretariat ein.

Ermäßigung, Verzicht auf die Erhebung, Stundung und Erlass von Gebühren

Gemäß § 3 unserer Gebührensatzung können die Säumnis- sowie die Einschreibgebühren durch das Präsidium der Hochschule Flensburg auf Antrag insbesondere wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse teilweise oder ganz erlassen werden. Stellen Sie bitte einen formlosen Antrag und schicken Sie diesen Antrag mit einschlägigen Nachweisen an das Studierendensekretariat.