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Senat

Der Senat ist in der Hochschulpolitik so etwas wie das Parlament: Von der gesamten Hochschulgemeinschaft gewählt, ist das Gremium für die akademische Selbstverwaltung zuständig und berät das Präsidium in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die für die gesamte Hochschule von grundlegender Bedeutung sind.

Im Senat sind sämtliche Statusgruppen unserer Hochschule vertreten – Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beschäftigte aus der Verwaltung und dem nichtwissenschaftlichen Dienst und natürlich die Studierenden. Er repräsentiert unsere Hochschule also in ihrer ganzen Vielfalt.

Die vielfältigen Aufgaben des Senates sind im Hochschulgesetz (insbesondere unter § 21) geregelt. Der Senat wählt zum Beispiel die Mitglieder des Präsidiums und kann sie auch abwählen. Außerdem beschließt der Senat die Verfassung und Satzungen unserer Hochschule und entscheidet über den Haushaltsplan sowie den Struktur- und Entwicklungsplan.

Wahlperiode
Wahlperiode Studierende

Studierende

  • Robin Antonjuk
  • Carl Mennerich

Mit beratender Stimme

  • Präsident
  • Kanzlerin
  • Dekane
  • Vorsitzender des AStA
  • Vorsitzende der Personalräte
  • Vertrauensperson der Schwerberhinderten
  • Gleichstellungsbeauftragte